Verkaufsprozess

Bauherrschaft
Die Bauherrschaft ist die Nawo Immobilien AG mit Sitz in Giswil.

Reservierung
Um die gewünschte Wohnung zu sichern, ist die Unterzeichnung einer Reservationsvereinbarung sowie eine Anzahlung von CHF 20’000 erforderlich. Anschliessend erhalten Sie einen Entwurf des Kaufvertrags, und der Verkaufsprozess wird offiziell eingeleitet.

Zahlungsbedingungen
Bei der Reservierung ist eine Anzahlung von CHF 20’000 fällig. Die zweite Anzahlung von CHF 30’000 ist 10 Tage vor Baubeginn fällig. Die dritte Zahlung, die 20% des Kaufpreises abzüglich der beiden Anzahlungen beträgt, erfolgt fünf Arbeitstage nach der Beurkundung des Kaufvertrags (Grundbuchanmeldung). Der verbleibende Betrag ist per Übergang von Nutzen und Schaden zu zahlen. Die Zahlungen drei und vier werden durch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer schweizerischen Bank sichergestellt.

Gespräche mit Käufern
Nach der Unterzeichnung des Reservationsvertrags und parallel zur Terminfindung für die Beurkundung finden Gespräche mit den Käufern sowie die Materialauswahlen statt.

Beurkundung
Der Termin für die Beurkundung des Kaufvertrags wird vor bzw. parallel zur Materialauswahl festgelegt. Die Beurkundung wird durch ettlin&partner advokatur und notariat ag abgewickelt.

Kosten des Vertrags
Die anfallende Handänderungssteuer von 1.5% der Kaufpreissumme sowie die Kosten für die Beurkundung und Grundbucheintragung werden von den Parteien je zur Hälfte bezahlt. Die Kosten für die Errichtung eines allfälligen Schuldbriefs gehen zu Lasten der Käuferschaft. Eine allfällige Grundstückgewinnsteuer bzw. eine grundstückbezogene Ertragssteuer wird von der Verkäuferschaft allein getragen.

Bezugszeitpunkt
Der voraussichtliche Übergang von Nutzen und Schaden bzw. die Bezugsbereitschaft ist für den Sommer/Herbst 2026 geplant. Die Käufer werden mindestens vier Monate vor dem Bezugstermin über den endgültigen Einzugstermin informiert.